AGBs

AGB`s

(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen des Studios Lautmalerei an Kunden und Kundinnen

(§ 13 BGB ).


Vertragspartner

Lautmalerei Tattooatelier

Inhaberin: Lea Murphy

Wörishofener Straße 29a

70372 Stuttgart

 

1.         Das Tattooatelier Lautmalerei tätowiert KEINE Personen die:

-              Unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen

-              Unter 18 Jahre alt sind

-              Einer Schwangerschaft unterstehen oder sich in Stillzeit befinden

-              Ihre Haut ohne vorherige Absprache mit Betäubungsmittel, bzw. Betäubungscremes vorbehandelt haben

-              An chronischen oder ansteckenden Krankheiten leiden

-              Bluter sind und/oder an Herz-Kreislauf-Problemen leiden

-              An sonstigen Krankheiten leiden (z.B. Epilepsie)

-              An Allergien bezüglich der Inhaltsstoffe von Tätowierfarbe oder sonstiger Gebrauchsmaterialien leiden

-              Sich in einem Geistes- oder Reifezustand befinden, der der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht

-              Sich in einem psychisch unstabilen Zustand befinden

 

 

ALLGEMEIN GÜLTIGE REGELN

 

1.         Der/Die Kunde/Kundin verpflichtet sich, sich während seinen Besuchs und Aufenthaltes im Lautmalerei Tattooatelier so zu verhalten, dass eine erfolgreiche Durchführung der Tätowierung gewährleistet ist. Sollte sich der/die Kunde/Kundin nach einer mündlichen Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat der/die Tätowierer/in das Recht, den/die Kunde/Kundin aus dem Tattoostudio zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Dies gilt auch bei unangemessenen Verhalten gegenüber anderen Kunden/Kundinnen im Studio.

 

2.         Im Arbeitsbereich (Tätowierbereich) ist der Verzehr von Speisen und Getränken strengstens untersagt.

 

3.         Tiere sind im Studio nicht erlaubt und müssen draußen bleiben. Sollten Tiere mit auf das Außengelände genommen werden (nicht im Innenbereich) so ist dies nur mit vorheriger Absprache erlaubt.

 

4.         Personen unter 18 Jahren ist der Zutritt zum Lautmalerei Tattooatelier untersagt. Ausnahmen können nach Absprache gewährt werden.

 

5.         Pünktlichkeit wird von dem/der Kunden/Kundin erwartet. Eine Verspätung von mehr als 20 Minuten kann zur Folge haben den Termin zu verlieren. Bei Ausfall aufgrund von Verspätung steht dem/der Tätowierer/in frei eine angepasste Entschädigungssumme zu verlangen.

 

6.         Das Lautmalerei Tattoostudio haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen des/der Kunden/Kundin. Wir weisen darauf hin, dass Kleidung, Schuhwerk und anderweitige persönliche Gegenstände bei Verschmutzung/Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstigen Materialien nicht ersetzt werden.

 

7.         Das Lautmalerei Tattooatelier haftet nicht für allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten, die durch Tattoofarbe und/oder andere Gebrauchsmaterialien hervorgerufen werden können. Der/die Kunde/Kundin steht in der Pflicht sich vorab ärztlich beraten zu lassen oder gegebenenfalls einen Allergietest zu machen. Die Liste der verwendeten und aufgeführten Materialien kann jederzeit von dem/der Kunde/Kundin angefragt werden.

 

 

TATTOOMOTIVE / ILLUSTRATIONEN UND COPYRIGHT

 

Der/die Tätowierer/Tätowiererin behält sich vor, Kunden-Kundinnenwünsche unbegründet abzulehnen.

 

Motivwünsche können von dem/der Kunden/Kundin selbst mitgebracht werden. Der/die Tätowierer/Tätowiererin wird nicht überprüfen, ob eine uns überlassene zeichnerische oder fotografische Vorlage frei von Rechten Dritter ist. Der/die Kunde/Kundin versichert gegenüber dem Lautmalerei Tattooatelier, dass er sämtliche Rechte an solchen Vorlagen besitzt und stellt den/die Tätowiererin von allen Forderungen frei, die aus einer dennoch erfolgten Rechtsverletzung dem/der Tätowierer/Tätowiererin gegenüber erhoben werden.

 

Für die orthographische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache – wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in sämtlichen Formaten. Der/die Kunde/Kundin wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu informieren, dass das Motiv die gewünschte Schreibweise und Rechtschreibung aufweist.

 

Die von dem/der Tätowierer/in gezeichneten/entworfenen Tattoo- bzw. Illustration-Vorlage sind Eigentum des/der Tätowierer/Tätowiererin und dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem/der Künstler/Künstlerin weiter- oder fremdverwendet, mitgenommen, fotografiert oder anderweitig veröffentlicht werden. Das Copyright der Designs für Wannado- und/oder Custom-Arbeiten obliegt dem/der Künstler/Künstlerin.

 

Der/die Kunde/Kundin gewährt dem/der Tätowierer/Tätowiererin unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien und Videos, welcher dieser während dem Tätowierprozess und von der erstellten Arbeit anfertigt.

 

 

TERMINVEREINBARUNG UND TERMINKAUTION

 

Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zu Stande, wenn der/die Kunde/Kundin einen Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt oder sich eines der Wannado-Motive reserviert und einen Termin vereinbart.Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer Terminkaution seitens des/der Kunden/Kundin nachgewiesen. Eine Rückerstattung der Terminkaution ist ausgeschlossen. Mit einem Angebot geht der/die Kunde/Kundin einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Das Angebot umfasst die Möglichkeit, dass kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber der besprochenen Entwürfe und Beschreibungen gegeben sind. Bei diesem Sachverhalt ist eine Vetragsaufhebung und eine Anfechtung ausgeschlossen. Dem/der Kunde/Kundin wird vor dem Termin eine Einverständniserklärung ausgehändigt, die sorgfältig durchgelesen und ausgefüllt werden muss. Ohne nie ausgefüllte Einverständniserklärung kann der Termin nicht stattfinden.

 

 

ABSAGE

 

Ein vereinbarter Termin, der nicht eingehalten werden kann, muss dem/der Tätowierer/Tätowiererin mindestens 3 Werktage vorab mitgeteilt werden. Dies gilt auch für eine Terminverschiebung, welche maximal ein Mal möglich ist. Erfolgt die Terminabsage, bzw -Verschiebung aufgrund von Umständen, die der/die Kunde/Kundin zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung eines Ersatztermins im Ermessen des/der Tätowierers/Tätowiererin.

 

 

TERMINVERSCHIEBUNG

 

Eine Terminverschiebung erfolgt rein aus Kulanz des/der Tätowierers/Tätowiererin. Es steht dem/der Tätowierer/Tätowiererin jederzeit frei bei Nichteinhaltung, Stornierung oder Unstimmigkeiten bezüglich des Termins die Terminkaution als Ausfallspauschale einzubehalten und bei größeren Projekten eine angepasste Entschädigung zu verlangen.

 

Bei einer Absage und je nach Ermessen der Sachlage seitens des/der Tätowierers/Tätowiererin bei einer Terminverschiebung aus persönlichen oder finanziellen Gründen wir die getätigte Kaution von dem/der Tätowierer/Tätowiererin ohne Angabe on Gründen einbehalten. Eine Rückerstattung der Terminkaution entfällt ebenfalls, sobald mit der Tätowierung begonnen wurde und/oder ein zeichnerischer/grafischer Entwurf der Tätowierung erstellt wurde.

 

Sollte das im Voraus besprochene und festgelegte Motiv kurzfristig abgeändert/ausgetauscht werden, steht es dem/der Tätowierer/Tätowiererin frei den Preis an die jeweiligen Änderungswünsche und in Hinblick auf den zeitlichen Mehraufwand anzupassen.

 

Sollte der Termin seitens des/der Tätowierers/Tätowiererin aus krankheitsbedingten oder anderen Gründen nicht wahrzunehmen sein, wird der/die Kunde/Kundin rechtzeitig kontaktiert und ein zeitnaher Ersatztermin gesucht.

 

Sollten mehrer Unstimmigkeiten (z.B. bezgl. Termineinhaltung, Pünktlichkeit oder Verhaltensweisen des/der Kunden/Kundin) auftreten, steht es dem/der Tätowierer/Tätowiererin frei, künftig vereinbarte Termine abzulehnen oder abzusagen. Die im Voraus getätigte Terminkaution wird hier wegen Terminausfalls einbehalten.

 

Der/Die Kunde/Kundin hat vor jedem Termin eine Einverständniserklärung abzugeben, die er ausreichend überdenken konnte. Unterlässt er/sie dieses, ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage und/oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des/der Kunden/Kundin vor, welcher der Durchführung des Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage seitens des/der Kunden/Kundin aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat. Für nachteilige Folgen aus der Erteilung fehlerhafter oder unvollständiger Angaben können wir keine Haftung übernehmen.

 

 

ENTLOHNUNG

 

Preisangaben, die keine Pauschalpreise sind, können naturgemäß nur Schätzungen darstellen. Der (Zeit)Aufwand einer Tätowierung hängt von vielen Faktoren ab, die nicht vorherbestimmt sind (z.B. Schmerztoleranz des/der Kunden/Kundin, Hautbeschaffenheit des/der Kunden/ Kundin), so dass eine verbindliche Vorhersage der Zeitdauer oder des Aufwandes zur Erstellung der Tätowierung unmöglich ist.

 

Nachdem die Leistung erbracht wurde, ist die Entlohnung direkt in Form von Bargeld oder einer Echtzeit-Überweisung in voller Höhe zu entrichten. Ratenzahlung ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Der Preis gestaltet sich individuell nach Größe, Motiv, Aufwand, Farbvielfalt und Körperstelle. Der vereinbarte Endpreis ist verbindlich.

 

 

NACHSTECHEN UND TOUCH-UPS

 

Die Kosten für ein einmaliges Nachstechen sind im Preis des Tattoos mit inbegriffen und können 6 Monate von dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin in Anspruch genommen werden. Dabei werden kleine Makel am Tattoo, die durch den/die Tätowierer/Tätowiererin oder die Haut (Heilung) entstanden sind korrigiert.

 

Da Nachstechen ist kostenpflichtig, wenn falsche Pflege oder andere Formen der fahrlässigen Nachsorge seitens des/der Kunden/Kundin vorliegt (siehe Pflegehinweise).

 

 

HYGIENE

 

Im Lautmalerei Tattooatelier wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente, Produkte und Materialien, sowie fachkundiger Techniken gearbeitet. Zuständiges Gesundheitsamt: Stadt Stuttgart.

 

Es wird ausschließlich steriles Einwegequipment und in Deutschland zugelassene Farben nach aktueller Reach-Verordnung zum Tätowieren verwendet. Die verwendeten Desinfektionsmittel sind VAH-gelistet. Auf Nachfrage können Bestandteile und Inhaltststoffe der verwendeten Mittel und Farben, sowie der Hygiene-Plan eingesehen werden.

 

 

NACHBEHANDLUNG

 

Der/Die Kunde/Kundin wird über mögliche Risiken, Nebenwirkungen und die erforderliche Nachsorge des Tattoos ausführlichst informiert. Für Beratung und Fragen steht der/die Tätowierer/Tätowiererin während den Öffnungszeiten zur Verfügung. Bei Nicht-Einhaltung der Nachsorgevorgaben haftet der/die Kunde/Kundin selbst.

 

 

 

GEWÄHRLEISTUNG

 

Der/die Kunde/Kundin erklärt sich bei Vertragsschluss mit den AGB`s des Lautmalerei Tattooateliers einverstande. Für Unzufriedenheit oder Nichtgefallen wird nicht gehaftet. Für Folgeschäden durch Selbstverschulden, mangelnder Nachsorge/Hygiene, Unverträglichkeit oder aus anderen selbstverschuldeten Gründen kann der/die Tätowierer/Tätowiererin nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Ebenso können wir für Komplikationen, welche außerhalb unserer Beherrschbarkeit liegen (z.B. Vernarbung, Pigmentmigration – sogenannte Blowouts – aufgrund einer dafür prädestinierten Hautbeschaffenheit, allergische oder nicht allergische Fremdkörperreaktionen sowie Fototoxische Reaktionen auf eine Tätowierfarbe, usw.) keine Haftung übernehmen. Dasselbe gilt für Defizite der Tätowierung der Tätowierung, welche auf eine Nichtbeachtung der in Ziffer 2 dieser Vetragsbedingungen beruhen.

 

Der/die Tätowierer/Tätowiererin sticht das Tattoo nach bestmöglichem Könnrn und Gewissen. Da jedoch verschiedene Faktoren (wie Hautbeschaffenheit, psychischer Zustand, etc.) und andere Einflüsse das Endergebnis des Tattoos beeinflussen können, übernimmt der/die Künstler/Künstlerin keine Haftung für mögliche Abweichung von der Vorlage.

 

Der/die Kunde/Kundin erklärt sich weiterhin im Sinne des §228 StGB damit einverstanden, dass der beauftrage Tätowierer/Tätowiererin bei der Durchführung einen Eingriff am Körper vornimmt. Durch diese Einverständnis entfällt die Rechtswidrigkeit der §§223, 224, 226 StGB. Mit der unterzeichneten Einverständniserlärung erklärt sich der/die Kunde/Kundin bereit auf alle rechtlichen Schritte zu verzichten.

 

Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus resultierenden Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung einer Tätowierung, etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den/der Kunden/Kundin oder anderen Faktoren die außerhalb des Wirkungsfeldes des/der Tätowierers/Tätowiererin entstehen können (Kontakt des Tattoos mit schädlichen Stoffen und Oragnismen) wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Der/Die Kunde/Kundin wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit dem/der Tätowierer/Tätowiererin in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen oder Komplikationen einen/eine fachlich versierten Arzt/Ärztin aufzusuchen.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam und bestehen. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Der/die Dienstleister/Dienstleisterin verpflichtet sich, die Daten der/des Kunden/Kundin nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklausel einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben. Datenschutzbestimmungen, sowie Datenverabeitungshinweise können auf Nachfrage eingesehen werden.

 

Der/Die Kunde/Kundin verpflichtet den/die Tätowierer/Tätowiererin über oben stehende Punkte zu informieren. Dazu zählen auch mögliche Allergien, chronische oder ansteckende Erkrankungen, Arbzneimittelunverträglichkeiten, Medikamentengebrauch, möglich bestehende Schwangerschaft. Sollte der/die Auftraggeber/Auftraggeberin wider besseren Wissens Falschangaben machen oder einen bzw. mehreren der oben genannte Umstände verschweigen bzw. zurückhalten, behält sich der/die Tätowierer/Tätowiererin das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den/die Auftraggeber/Auftraggeberin vorzugehen.

 

 

Stand: 2023

Lea Murphy

 

 

 

 


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